AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Rechtlich bin ich verpflichtet, meine AGB aufzuzeigen. Persönliche Absprachen sind jederzeit möglich. 

 

§ 1 Anwendung der AGB

Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker*in (THP) und Kunde*in als Behandlungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB.
Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

 

§ 2 Vertragsschluss

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Kunde*in das generelle Angebot des/der Tierheilpraktikers*in annimmt und sich an den/der Tierheilpraktiker*in zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der/die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B., wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der/ die Tierheilpraktiker*in aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn/sie in Gewissenskonflikt bringen können.) Der Honoraranspruch des/der Tierheilpraktikers*in bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

 

§ 3 Behandlungsvertrag

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der/die Tierheilpraktiker*in seine/ihre Dienste gegenüber dem/der Kunden*in. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §611 und §612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet. Vom/von der Tierheilpraktiker*in werden überwiegend/ in der Regel Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden und ist überdies gesetzlich unzulässig.

 

§ 4 Haftung des/der Behandlers*in

a) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

b) Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

 

§ 5 Mitwirkung des/der Kunden*in

Der/die Tierheilpraktiker*in kann den/die Kunden*in nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Der/die THP ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der/die Kunde*in Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

 

§ 6 Terminvereinbarungen

Bei Hausbesuchen kann es auf Grund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen/überlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung über die Verzögerung. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung des/der THPs nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 

Der/die Kunde*in muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) absagen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten über das Telefon abgesagt werden.

 

§ 7 Rücktritt- und Stornoklausel

Tritt der/die Kunde*in bei Ankunft des/der THP von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist nicht anzutreffen, wird das volle Honorar berechnet. Sagt der/die Kunde*in nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, werden ihm/ihr als Ausfallhonorar 45,00 Euro plus Fahrtkosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 Euro in Rechnung gestellt. Der/die Tierheilpraktiker*in rechnet durch die Absage ersparte Aufwendungen an. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

Der/die THP hat für seine/ihre Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Soweit das Honorar nicht individuell zwischen THP und Kunde*in vereinbart sind, gelten die in meiner Preisliste Stand Oktober 2022 aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom/von der Kunden*in in bar oder per Überweisung an den/der Tierheilpraktiker*in gegen Quittung (als vorläufiger Zahlungsnachweis) zu bezahlen. Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, kann jeweils zum Ende eines Monats eine Sammelrechnung erstellt werden. Eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung wird dem/der Kunden*in nach Erhalt sämtlicher Befunde und erfolgter Behandlung innerhalb einer Woche, je nach Wunsch des/der Kunden*in auf dem Postweg oder per E-Mail übersandt. Bei Versand per E-Mail gilt die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden sieben Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt (§ 271 Abs. 2 BGB). Der/die Kunde*in kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Der/die Tierheilpraktiker*in wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

 

§ 9 Gesetzliche Vorschriften

Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt ab 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht.

Danach dürfen Tierhalter*innen ihren Tieren ab dem 28.1.2022 keine apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen Humanarzneimittel ohne eine tierärztliche Verordnung verabreichen. Die dann ebenfalls in allen Mitgliedstaaten anzuwendende Verordnung (EU) 2019/6 schränkt u.a. den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein. 

Damit hat sich die Rechtslage geändert, speziell die Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln durch Tierheilpraktiker*innen.

Auch die Vorschrift des § 50 Absatz 2 TAMG, die u.a. die Anwendung von Humanarzneimitteln bei Tieren durch Tierhalter*innen und andere Personen als Tierärzte*innen (z.B. Tierheilpraktiker*innen) regelt, tritt in Kraft.

Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände sieht damit die Gefahr, dass Tierhalter*innen nicht mehr die bestmögliche Behandlung für ihre Tiere wählen können. Zukünftig dürften apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel nicht mehr ohne die Verordnung und Behandlungsanweisung eines/einer Tierarztes*in angewendet werden.

Die Anwendung von Humanarzneimitteln, insbesondere Globuli, durch Tierhalter*innen oder Tierheilpraktiker*innen ist zukünftig eine Ordnungswidrigkeit. Was bedeutet das für Tierheilpraktiker*innen?

Das bedeutet im Klartext: nach der EU-VO über Tierarzneimittel dürfen ab dem 28. Januar 2022 homöopathische Einzelmittel, die keine Veterinär-Zulassung haben, durch Tierhalter*innen oder andere nicht – Tierärzte*innen – und darunter fallen auch Tierheilpraktiker*innen – nicht mehr bei Tieren angewandt werden. Was das auf nationaler Ebene genau bedeutet, wird das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regeln, an welchem momentan noch gearbeitet wird.

Durch das Verabreichungsverbot von Homöopathika durch nicht-Tierärzte*innen entsteht eine Therapielücke, da es nur sehr wenige Tierärzte*innen mit entsprechender Qualifikation in Homöopathie gibt.


Aktuelle News:

Am 16. November 2022 verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Beschluss des ersten Senats vom 29. September2022 zum Tierärztevorbehalt. 
Bundesverfassungsgericht ( BVerfG) stärkt mit Ihrem Entscheidung zum TAMG aus 09.2022 das Wohl der Tiere indem es die Anwendung der Humanhomöopathie durch den Tierheilpraktiker*innen und Tierbesitzern*innen wieder erlaubt.

Demnach dürfen nicht verschreibungspflichtige und zugleich registrierte Homöopatische Mittel am nicht lebensmittelliefernden Tier wieder von Tierheilpraktiker*innen und Tierbesitzer*innen eingesetzt werden.

Link zum Beschluss:

Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig


Vermittelt der/die Tierheilpraktiker*in Leistungen Dritter, die er/sie nicht fachlich überwacht (z.B. Labor Leistungen) dann ist der/die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen.

Der/die THP wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der/die THP ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden*innen eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der/die Tierheilpraktiker*in von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. 

 

§ 10 Auskunftspflicht des/der THP

Der/die Tierheilpraktiker*in ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des/der Kunden*in weitergeben werden. Der/die THP führt Aufzeichnungen über seine/ihre Leistungen (Patientenakte). Dem/der Kunden*in steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der/die Kunde*in nicht verlangen, dass der/die THP diese Patientenakte herausgibt. Sofern der/die Kunde*in eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der/die THP kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk „Kopie“ oder „Abschrift“. Die Patientenakten werden vom/von der THP 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des/der Kunden*in vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.

 

§ 11 Datenschutz

Der/die Kunde*in ist damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.

Siehe auch Datenschutzerklärung unter https://dogisch.com/datenschutzerklaerung/

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.

 

§ 13 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und so weit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E- Mail-Adresse ein.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich  der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Aufforderung und Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung:

ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere.

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bin ich mit Wirkung zum 25.05.2018 verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck ich Ihre personenbezogenen Daten erhebe, speichere und ggf. an Dritte weiterleite und welche Rechte Ihnen bezüglich Ihrer Daten zustehen.

 

§ 14 Zusammenarbeit

Ich arbeite sehr gerne mit Tierärzten und Tierphysiotherapeuten zusammen und behalte mir das Recht vor, Klienten*innen bei Bedarf an entsprechende Spezialisten zu verweisen.

 

§ 15 Humanität & Ethik

Bei jeder Behandlung ist Wertschätzung, Authentizität, Toleranz und Achtung im Umgang mit Menschen und Tieren von zentraler Bedeutung für mich.

 

Letzte Aktualisierung: Dezember 2022

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